Logo
1 Grundregeln
Sichtbarkeit
Das Logo muss immer gut erkennbar sein. Ausreichender Kontrast zum Hintergrund ist dabei essenziell.
Abstand
Es gibt einen vorgegebenen Schutzraum um das Logo. Dieser muss immer eingehalten werden.
Größe
Das Logo sollte nie kleiner als 30 mm in der Breite sein.
Konsistenz
Das Logo darf nicht verändert werden. Die Dateien sollten so verwendet werden, wie man sie im Download-Paket findet.
Eh klar!
Das Logo darf nicht verzerrt, gestaucht, eingefärbt oder auf eine andere Weise verändert werden.
2 Logofarben
Das Logo wird grundsätzlich in Farbe verwendet. Ist das nicht möglich, stehen Alternativen in Schwarz oder Weiß zur Verfügung. Die gewählte Variante sollte einen klaren Kontrast zum Hintergrund aufweisen. Für unsere deutschsprachigen Kommunikationsmittel nutzen wir das deutsche Logo, für alle anderen Sprachen stets die englische Variante.
Download
In unserem Download-Bereich können Sie sich alle Logo-Varianten herunterladen.
3 Schutzraum und Mindestgröße
Rund um das Logo wird ein Schutzraum in der Größe des Buchstabens „M“ freigehalten. Die Logo-Größe kann je nach Anwendung variieren, darf jedoch nie kleiner als 30 mm in der Breite werden. In einzelnen Fällen, z.B. kleinen Werbemitteln wie Buttons oder Stiften, kann es Ausnahmen geben. Wichtigstes Kriterium: Die Lesbarkeit muss stets gewährleistet sein.
4 Platzierung auf Hintergründen
Das Logo lässt sich auf Bildern, Farbflächen und Strukturen einsetzen. Bei ausreichendem Kontrast wirkt das Logo auch auf farbigen Hintergründen stimmig. Wichtig ist, dass es gut erkennbar bleibt und das Bildmotiv nicht stört oder überlagert.
Freigabe
Vor jeglicher Verwendung unseres Logos muss stets eine Freigabe erfolgen – bitte wenden Sie sich einfach an unser Marken-Team
5 Produktlinie
Unser Corporate Design wird aus dem übergeordneten Corporate Design der Landeshauptstadt München als eigenständige Produktlinie abgeleitet. Zentrale Elemente wie die Verwendung von Logos oder Schriften werden hier definiert. Auf all unseren Kommunikationsmitteln ist neben unserem stets auch das Logo der Landeshauptstadt München abzubilden (siehe hierzu auch Punkt 6). Die jeweils korrekte Anordnung wird in den Beispielen für Broschüren, Anzeigen und Banner ersichtlich. Auf unseren Give-aways und Verkaufsprodukten ist die Verwendung des LHM-Logos nicht notwendig.
Kontakt
Für alle Fragen rund um unser Corporate Design und die Regeln für Partner wenden Sie sich gern direkt an unsere Projektsteuerung
6 Partner
Im Falle eines gemeinsamen Brandings mit touristischen Partnern und „einfach München“ als gastgebender Dachmarke dürfen alle Markenelemente des Corporate Designs genutzt werden. Der Aufbau von Anzeigen oder Bannern erfolgt nach den beschriebenen Regeln.
Partnerlogos werden im linken unteren Rand gegenüber der Gastgeber-Marke platziert. Dabei ist auf eine optisch harmonische Verteilung von Logoformaten und -farben sowie eine gute Lesbarkeit zu achten. Sobald Partnerlogos integriert werden, entfällt das Logo der Landeshauptstadt München am oberen rechten Rand. Je nach Anwendungszweck und Partnerkonstellation kann es in Voll- oder Wappenform unten links gesetzt werden. Im Falle einer Kooperation mit Tourismusinitiative München, TIM e.V., wird die LHM in einem Satz mit TIM e.V. und ohne Logo oder Wappen genannt (siehe Abbildungen, links).
Ist „einfach München“ wiederum selbst in der Kommunikation eines touristischen Partners zu Gast, gelten stets dessen Gestaltungs-Vorgaben, wobei die Regeln zur Verwendung unseres Logos jederzeit eingehalten werden müssen. Zudem muss der touristische Partner als gastgebender Absender jederzeit klar und eindeutig erkennbar sein, beispielsweise durch den Zusatz „In Kooperation mit: ...“ oder ähnliche Formulierungen.